Öko-Verantwortung auf Korsika

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Der regionale Naturpark Korsikas wurde 1972 gegründet und umfasst heute mit einer Fläche von 350.510 ha mehr als ein Drittel der Insel. Er liegt auf dem großen Gebirgsrücken, der Korsika von Nordwesten nach Südwesten durchzieht, und umfasst 145 der 360 Gemeinden der Insel.

Der Park ist hauptsächlich ländlich, dörflich und bergig geprägt, umfasst jedoch auch einen Teil der Meeresküste mit dem Golf von Porto und dem Naturreservat Scandola, das zum UNESCO-Weltnaturerbe gehört. Von seiner Gründung an wird sich der Park als Akteur und privilegierter Partner bei der Durchführung wesentlicher Aufgaben durchsetzen:

Die Wiederbelebung des ländlichen Raums mit der Einrichtung des legendären GR20 und später von Mare a Mare® und Mare e Monti®, womit er seine Wette auf eine nachhaltige Entwicklung gewinnt, indem er für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wirtschaftswachstum und Umweltschutz sorgt.

Die Bewahrung und Aufwertung des natürlichen, landschaftlichen und kulturellen Erbes der Insel, indem er sich an bedeutenden europäischen Programmen beteiligt.

Er setzt sich für den Schutz sensibler Standorte ein und engagiert sich im Bereich des kulturellen Erbes für die Renovierung des kleinen baulichen Erbes sowie für die Sammlung und Weitergabe traditioneller Fertigkeiten.

Empfang, Information und Sensibilisierung mit der Einrichtung von Empfangseinrichtungen, die Naturaufenthalte mit pädagogischem Charakter anbieten, Animation in Schulen und die Eröffnung von Informationshäusern, die über das gesamte Gebiet verteilt sind.

Zögern Sie nicht, die Akteure der über das gesamte Gebiet verteilten Informationshäuser des Parks kennenzulernen.


Im Wald ist das Rauchen und Feuermachen das ganze Jahr über verboten.

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Risiken: Jeder glühende Gegenstand stellt ein potenzielles Risiko für den Ausbruch eines Feuers dar. Die Krautschicht, die in mediterranen Wäldern immer stark vertreten ist, stellt einen leicht entflammbaren Brennstoff dar.

Verhalten bei Feuer: Bewahren Sie Ruhe, Panik kann zu schweren Unfällen führen; Gehen Sie vom Feuer weg, niemals in die Bewegungsrichtung des Feuers.

Denken Sie daran, dass der Rauch - giftig und desorientierend - lange vor den Flammen kommt. Wenn Sie vom Rauch überrascht werden, atmen Sie durch ein feuchtes Tuch.

Vorschriften, die Sie kennen sollten: Das ganze Jahr über ist es im Wald verboten, zu rauchen und Feuer zu machen. Das Forstgesetz verbietet "das Tragen oder Anzünden von Feuer innerhalb und bis zu 200 m von Wäldern, Forsten, Plantagen, Heide- und Buschland".

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Verhütung von Waldbränden

Wussten Sie schon? Das Anzünden einer Zigarette oder eines Lagerfeuers kann mit einer Geldstrafe von 135 € geahndet werden, die noch höher ausfällt, wenn jemand für Schäden an anderen haftet. Selbst unbeabsichtigte Brandstifter werden systematisch gesucht und strafrechtlich verfolgt.

Zugang zum Wald

In Zeiten erhöhter Brandgefahr kann der Zugang zu bestimmten Wäldern eingeschränkt oder verboten sein.
Um zu erfahren, welche Gebiete geöffnet sind: www.corse.pref.gouv.fr

Auf der Straße: Keine Zigarettenkippen!

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Risiken: Auf der niedrigen Straßenseite kann eine Zigarettenkippe durch das trockene Gras rollen. Die Glut der Zigarette, der trockene Brennstoff und der Atem von Fahrzeugen sind die Voraussetzungen für einen schnellen Brandausbruch. Beim Parken am Straßenrand kann der extrem heiße Katalysator (je nach Version zwischen 400 und 800 °C) das Gras unter dem Fahrzeug entzünden.

Verhalten bei Feuer: Fahren Sie zurück und entfernen Sie sich vom Feuer. Wenn das nicht möglich ist, bleiben Sie mit geschlossenen Fenstern und eingeschalteten Scheinwerfern im Fahrzeug. Stellen Sie den Motor nicht ab, damit Sie so schnell wie möglich weiterfahren können.

Zu beachtende Vorschriften: Das ganze Jahr über ist es verboten, glühende Gegenstände auf Wege (und deren Umgebung) zu werfen, die durch Waldgebiete, Macchia und Garrigue führen.

Wussten Sie schon? Autofahrer, die ihre Zigarettenkippen auf die Straße werfen, können von vereidigten Beamten (Gendarmerie, Polizei, ONCfs, DDT, DDTM...) mit einem Bußgeld von 135 Euro belegt werden, indem sie einfach das Kennzeichen des Fahrzeugs notieren.

Verkehr: Das Parken und Fahren auf den Waldpisten ist streng geregelt (135 Euro Bußgeld). Das Fahren im Wald außerhalb der Pisten ist für alle Fahrzeuge verboten (1 500 EUR Bußgeld). Das Abstellen von Fahrzeugen darf den Einsatz von Rettungskräften nicht behindern.